Mitgliedschaft

Genossenschaftsmitglieder können Einzelpersonen, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden.

Durch Übernahme von 1 Genossenschaftsanteil (1 Anteil = 155,00 €) können Sie die Mitgliedschaft in unserer eG erwerben.
Bei der Aufnahme ist eine Aufnahmegebühr von 25,00 € zu zahlen.

 
Bei Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt die Rückzahlung der eingezahlten Genossenschaftsanteile unter Beachtung der satzungsgemäßen Vorschriften.

In weiteren Fragen zur Mitgliedschaft stehen Ihnen Frau Richter-Behning  und Herr Kuller

(Telefon: 038731-23171) zur Verfügung.

 
Sollten Sie beabsichtigen, eine Wohnung anzumieten, sind zusätzlich weitere Genossenschaftsanteile zu zahlen.
Die Höhe der Anteile ist von der Wohnungsgröße abhängig.

1-Raum-Wohnung    = 3 Anteile     (465,00 €)
2-Raum-Wohnung    = 4 Anteile     (620,00 €)
3-4-Raum-Wohnung = 5 Anteile     (775,00 €)


Es wird bei Einzug keine Kaution fällig.

Hier finden Sie unsere aktuelle Satzung
Satzung 06.08.09.pdf
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