Mitgliedschaft
Genossenschaftsmitglieder können Einzelpersonen, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden.
Durch Übernahme von 1 Genossenschaftsanteil (1 Anteil = 155,00 €) können Sie die Mitgliedschaft in unserer eG erwerben.
Bei der Aufnahme ist eine Aufnahmegebühr von 25,00 € zu zahlen.
Bei Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt die Rückzahlung der eingezahlten Genossenschaftsanteile unter Beachtung der satzungsgemäßen Vorschriften.
In weiteren Fragen zur Mitgliedschaft stehen Ihnen Frau Richter-Behning und Herr Kuller
(Telefon: 038731-23171) zur Verfügung.
Sollten Sie beabsichtigen, eine Wohnung anzumieten, sind zusätzlich weitere Genossenschaftsanteile zu zahlen.
Die Höhe der Anteile ist von der Wohnungsgröße abhängig.
1-Raum-Wohnung = 3 Anteile (465,00 €)
2-Raum-Wohnung = 4 Anteile (620,00 €)
3-4-Raum-Wohnung = 5 Anteile (775,00 €)
Es wird bei Einzug keine Kaution fällig.
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